Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale?
Um die Pflegehilfsmittelpauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (1-5).
- Sie leben in einem häuslichen Umfeld, einer betreuten Wohngemeinschaft etc.
- Sie werden von einem Angehörigen, einem Freund oder einem ambulanten Pflegedienst betreut.
Welche Hilfsmittel umfasst die Pauschale?
Bei folgenden Hilfsmitteln zum Verbrauch ist eine Erstattung der Kosten möglich:
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz & FFP2 Masken
- Desinfektionsmittel zur hygienischen Händedesinfektion
- Flächendesinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Fingerlinge
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmallätzchen
Zusätzlich zu den Pflegehilfsmitteln können außerdem einmal im Jahr auch die Kosten für wiederverwendbare Bettschutzeinlagen übernommen werden. Der Versicherte trägt hier allerdings einen Eigenanteil von 10%. Auch hierfür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Wie geht es weiter?
Hier können Sie den Antrag auf Kostenübernahme bereits ausfüllen und uns zukommen lassen. Wir kümmern uns dann um den Rest!
Haben Sie Fragen zu der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln? Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.